Über uns - Hausordnung

Drogentherapie bedeutet auch eine vorübergehende
Einschränkung in der freien Gestaltung Deiner Lebensführung.
Das Leben wird durch den Wochenplan und die Regeln der
Gemeinschaft strukturiert. Wie das im Einzelnen aussieht
zeigt die Hausordnung:

01. Allgemeines
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der
Hausgemeinschaft.Die Teilnahme am Therapieprogramm
ist Pflicht. Wir erwarten von jedem Patienten die
Einhaltung der Regeln.

02. Suchtmittel
Der Genuss von Suchtmitteln jeglicher Art ist selbstverständlich
untersagt. Suchtmittel im Sinne der Hausordnung sind Alkohol in
allen Formen, Drogen sowie Medikamente, die nicht vom
Hausarzt verordnet wurden. Wer Kenntnis davon hat, dass
jemand Suchtmittel zu sich nimmt oder diese für sich oder
andere besorgt, ist unbedingt verpflichtet, dies sofort zu melden

Glücksspiele jeglicher Art sind grundsätzlich verboten.

03. Gewalt
Die Anwendung und Androhung von Gewalt gegen Sachen oder
Personen ist untersagt

04. Beziehung

Partnerschaftliche Beziehungen sind möglich und werden intensiv
in die therapeutische Arbeit einbezogen.Vor Beginn sexueller
Kontakte muß die Art der Verhütung mit einem Arzt und den
zuständigen Bezugstherapeuten abgeklärt werden. Grundsätzlich
müssen in Verbindung mit jeglicher Art von Verhütungsmitteln
Kondome zur Vermeidung von Infektionen und ansteckenden
Krankheiten (HIV, Hepatitis, Geschlechtskrankheiten etc.) benutzt
werden. Gemeinsame Übernachtungen werden mit den
Bezugstherapeuten abgesprochen

05. Geld und Eigentum
Am Aufnahmetag sind folgende Sachen abzugeben: Ausweise,
Führerschein, Geld, EC-/Kreditkarten sowie die
Krankenversicherungskarte. Der Ausweis wird nach Beendigung
der Eingangsphase wieder ausgehändigt.
Ein Betrag in Höhe von € 25.- wird als Kaution einbehalten.
Die Kaution wird nach Beendigung der Therapie erstattet.

Jeder Patient bekommt € 120.- Taschengeld/Monat, falls er soviel
Geld zur Verfügung hat. Die Auszahlung erfolgt am Monatsersten.
Dieser Betrag ist für Kosmetik-/Toilettenartikel, Tabak, zusätzliche
Getränke, Süßigkeiten, Schreibmaterial, Passbilder, Gebühren für
Erstellung eines Personalausweises bzw. Rezepte, Praxisgebühr,
Briefmarken, Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen, Telefongebühren/
-karten, Eintrittsgelder etc. einzusetzen.

Sollte ein Patient darüber hinaus Geld benötigen, z. B. für
zusätzliches Taschengeld bei Fahrten jeglicher Art (z. B. Heimfahrt,
Praktikum etc.), Einkäufe von Bekleidung, Büchern, CDs,
Geschenke für Angehörige etc. ist dies in Absprache möglich.
Diese Ausgaben müssen belegt werden.

06. Ausgang und Aussenkontakte

Ausgang

Patienten der Behandlungsmodelle 1 – 3 dürfen in Zweiergruppen
und bis max. 22.00 h innerhalb von Thalheim ohne Absprache
ausgehen. Alle Ausgänge außerhalb von Thalheim müssen mit
dem Bezugstherapeutenteam abgesprochen werden.
Die Patienten der Eingangsphase dürfen nur in Gruppen mit
mindestens 3 Personen und bis max. 22.00 h innerhalb von
Thalheim ausgehen. Ausgänge außerhalb von Thalheim sind nur
im Rahmen des Therapieprogramms möglich.

Jedes Verlassen des Hausgeländes ist in das Ausgangsbuch
einzutragen, außer bei Ausgängen im Rahmen des
Therapieprogrammes (z. B. Arztfahrten, Wanderung, Einkäufe,
Arbeitstherapie).

Der Besuch von Diskotheken, Spielotheken sowie der Gaststätte
"Reuterstüble" in Thalheim ist untersagt.

Heimfahrten
Heimfahrten sind grundsätzlich nur nach Absprache möglich.
Es sind maximal 2 Heimfahrten vorgesehen. In Ausnahmefällen
(Rückkehr an den Heimatort, besondere Familienereignisse)
können weitere Heimfahrten bewilligt werden.
Die Kosten werden gegen Vorlage der Fahrkarten übernommen,
ICE-Zuschläge müssen selbst bezahlt werden.

Besuche
Besuche sind nach der Eingangsphase alle 14 Tage am Samstag
ab 17.00 h und/oder am Sonntag von 11.00 h – 17.45 h möglich,
müssen jedoch mindestens 8 Tage vorher mit dem
Bezugstherapeutenteam abgesprochen werden. Die Besucher
müssen dem diensthabenden Therapeuten vorgestellt werden.
An Heilig Abend, am 1. Weihnachtsfeiertag und am Ostersonntag
sind keine Besuche möglich.

Telefon und Post
Während der Eingangsphase sind private Telefonate und
Briefwechsel grundsätzlich nicht möglich. Kontakte zu amtlichen
Stellen (auch Drogenberatung) sind jedoch erlaubt. Briefe und
Pakete werden vom Bezugstherapeutenteam geöffnet.

Die Patienten, die sich in den Behandlungsmodellen befinden,
müssen damit rechnen, dass Briefe und Pakete geöffnet werden.

Die Patienten der Behandlungsmodelle müssen für ausgehende
Telefongespräche den Münzapparat im Nebengebäude, 2. Stock
oder die öffentliche Telefonzelle gegenüber vom Haus benutzen.

Eingehende Telefonate werden nur während der Telefonzeit
(Montag bis Freitag ab 19.30 h; Samstag ab 16.00 h, Sonntag ab
11.00 h) und nur bis 21.30 h weiter vermittelt. Jedes Gespräch
darf maximal 15 Minuten dauern.

Handys sind nicht erlaubt.

07. Hausreinigung und Hygiene
Als Fachklinik unterliegt das Therapiezentrum den Richtlinien
des Gesundheitsamtes, welche Sauberkeit und Hygiene betreffen.
Insbesondere muß nach Benutzung der Toiletten sowie Dusche
und Bad unbedingt mit den dafür bereitstehenden Mitteln
desinfiziert werden.

Die Aufenthaltsräume müssen bis zum Beginn der Nachtruhe
wieder im ursprünglichen Zustand sein. Zeitungen dürfen aus dem
Aufenthaltsraum nicht entfernt werden.

08. Hauseigentum
Wer Hauseigentum mutwillig oder fahrlässig beschädigt muß
dieses ersetzen!

09. Abend- und Nachtruhe
Abendruhe ist täglich ab 23.00 h, Nachtruhe ist um 24.00 h,
d. h. es ist absolute Ruhe, jeder in seinem Bett und das
Licht gelöscht. In jedem Zimmer bekommt ein Patient die
Zimmerverantwortung übertragen.

10. Musik und Fernsehen
Alle Patienten können täglich nach der Abendrunde bis
max. 23.00 h und am Sonntag zusätzlich von 16.00 h - 18.00 h
in den dafür vorgesehenen Räumen auf Zimmerlautstärke Musik
hören bzw. Fernsehen.

Eigene Musik-/Fernsehgeräte dürfen nicht mitgebracht
werden.


11. Lebens- und Genussmittel, Küche
Zu den Essenszeiten besteht eine 15-minütige
Anwesenheitspflicht im Speisesaal oder im angrenzenden
Aufenthaltsraum. Das Betreten der Küche ist grundsätzlich
nur dem Küchendienst gestattet.
Es dürfen keine verderblichen Lebensmittel in den Zimmern
gelagert werden.
Genuss von Kaffee, Cola, Colamix, Schwarztee: Innerhalb
der Einrichtung sind die genannten Getränke nur dann erlaubt,
wenn sie vom Haus angeboten werden.

12. Rauchen
Geraucht werden darf nur in der Freizeit und in den
Programmpausen. Zwischen Nachtruhe (24.00 h) und Ende
des Frühstücks herrscht absolutes Rauchverbot.

Es darf nur in den gekennzeichneten Raucherecken
geraucht werden.


13. Kontaktsperre
Alle Patienten der Einrichtung haben zu ehemaligen Patienten,
die disziplinarisch entlassen wurden, Kontaktsperre (schriftlich,
telefonisch etc.). Die Regel gilt, sobald diese das
Einrichtungsgelände verlassen haben.

14. Wiederaufnahme

Nach Abbruch oder Rückfall kann innerhalb von 24 Stunden ein
Antrag auf Wiederaufnahme gestellt werden. Ob und unter welchen
Bedingungen eine Wiederaufnahme möglich ist, entscheidet
das Team.

15. Verstösse gegen die Hausordnung
Wer gegen die Suchtmittelregel (Nr. 3) verstößt oder Gewalt gegen
Personen ausübt hat seine Entlassung bewirkt.

Sonstige Hausordnungsverstöße werden in der Abendrunde geregelt.
Bei Ertönen der Hausglocke muss jeder Bewohner sofort erscheinen.
Die Glocke darf nur bei wichtigen Anlässen geläutet werden.

16. Geltungsdauer
Die Hausordnung ist widerruflich und veränderbar!



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